Mütterpflege

MÜTTERPFLEGE IM WOCHENBETT

das Wochenbett ist mir ein großes Herzensthema, denn die Wochenbettkultur ist im Burnout-Zeitalter zunehmend in Vergessenheit geraten. Doch ist es eine so bedeutsame und sensible Zeit für den Lebensstart des neugeborenen Menschen, die Regeneration der Frau, ihr Ankommen in die Mutterrolle und für das gesamte weitere Familienleben, dass keine Frau genötigt werden sollte, 3 Tage nach der Geburt mit ihrem Baby im Supermarkt zu stehen. Seit 2013 habe ich eine Zusatzqualifikation zur GfG-Mütterpflegerin® und begleite Frauen und ihre Familie in der Zeit des Wochenbettes mit gutem Essen, Massagen und Entlastung im Alltag – mit dem Herzen und offenen Ohren für all die Sorgen, die eine Krise in Umbruchzeiten so mit sich bringt. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://tamarakibys.de/muetterpflege/

Die Mütterpflegerin ersetzt nicht die Tätigkeit der Hebamme und übernimmt keine medizinischen Aufgaben: Nach § 4 Hebammengesetz (1) sind zur Leistung von Geburtshilfe, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird. (2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfaßt Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und  Überwachung des Wochenbettverlaufs.